Betreff: Beschwerdeverfahren bei ARD
Datum: Fri, 16 Jan 2015 12:15:45 +0100
Von: Gustav Wall
An: info (at) daserste.de
Sehr geehrte Damen und Herren,
beim ZDF habe ich als Zuschauer und Zahler des Rundfunkbeitrags eine
Möglichkeit eine Beschwerde einzureichen, die entsprechend dem hier
www.zdf.de/zdf-fernsehrat-foermliche-programmbeschwerde-25116670.html
beschriebenem Verfahren vom ZDF-Fernsehrat beantwortet wird.
Eine entsprechende Möglichkeit für mich als Zuschauer und Zahler des
Rundfunkbeitrags eine Beschwerde einzureichen habe in der ARD-Satzung
www.ard.de/download/348928/ARD_Satzung.pdf nicht gefunden. Ich
bitte um eine Auskunft in welchem Dokument ist die Verfahrensweise bei
den an die ARD gerichteten Beschwerden beschrieben?
Mit freundlichen Grüßen
Gustav Wall
Die Antwort der der ARD-Programmdirektion vom 16.01.2015 ist sinngemäß, dass die Programmbeschwerden beim Rundfunkrat derjenigen Landesrundfunkanstalt, die die Sendung produziert hat, eingereicht werden.
Die Frage, wie ist es in der Geschäftsordnung des ARD-Programmbeirats geregelt, wenn ein(e) Beitragszahler/in sich bspw. über eine nicht ausgewogene, sprich fehlende Berichterstattung bei ARD beschweren möchte, bleibt noch offen.