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ARD-Online-Gutachten Heftige Kritik an Gleichsetzung von Internet und Rundfunk

Web-Publikationen, argumentiert Hans-Jürgen Papier in einem Gutachten für die ARD, seien Rundfunk. Damit stärkt der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts seinem Auftraggeber im Streit um die Onlineauftritte der öffentlich-rechtlichen Sender den Rücken - und erntet nun heftige Kritik.

Berlin - Was ist Rundfunk, Internet oder Presse? Der Zoff zwischen Verlegern und öffentlich-rechtlichen Sendern um die Online- Zukunft wird grundsätzlich, der Ton schärfer. Nachdem der Verfassungsrechtler Hans-Jürgen Papier in einem Gutachten für die ARD das Netz zur Domäne von ARD und ZDF erklärte, sehen die Verleger ihren Spielraum im digitalen Zeitalter weiter schwinden. Sie befürchten, dass die mit Gebührenmillionen bezahlten Angebote wie tagesschau.de oder heute.de ihren werbefinanzierten Nachrichtenportalen das Wasser abgraben. An der Expertise wird nun Kritik laut.

Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts hatte den Schwarzen Peter den Printmedien zugeschoben. Auf 36 Seiten definierte er journalistische Angebote im Internet zum Rundfunk "im modernen Sinne" und somit zum ureigenen Betätigungsfeld für ARD und ZDF. Laut Papier sind es die gedruckten Medien, die ihr Kerngeschäft verlassen, wenn sie sich mit eigenen Online-Angeboten präsentieren. "Presse macht Rundfunk", fasste die ARD das von ihr bestellte Gutachten zusammen. Die Anstalten hätten im Internet außerdem die Pflicht zur "Grundversorgung" der Nutzer, Printmedien müssten diese Konkurrenz folglich "aushalten".

Grundversorgung: ARD und ZDF als Bewahrer der Qualität im Web?

Heftig kritisiert nun der Staats- und Medienrechtler Christoph Degenhart (Leipzig) seinen Kollegen. "Papier hat nicht überzeugend dargestellt, warum - wie bisher im Rundfunk - auch im Internet eine Grundversorgung durch die öffentlich-rechtlichen Anstalten nötig sein soll", sagt Degenhart. Die Vorstellung, die Menschen benötigten einen öffentlich-rechtlichen Lotsen durch das Internet, sei mit der Vorstellung des Grundgesetzes vom mündigen Bürger nicht vereinbar. "Die Nutzer sind eigenständige Persönlichkeiten, sie finden sich selbst im Internet zurecht."

Auch die Gleichstellung des Internet mit dem traditionellen Rundfunk sei unzulässig, sagt Degenhart. Tatsächlich ist das Wort "Rundfunk" kaum geeignet, das Internet als Medium des 21. Jahrhunderts zu beschreiben. Der Begriff, mit dem ursprünglich die Aussendung elektromagnetischer Wellen beschrieben wurde, stammt aus dem Zeitalter der Telegrafie. In Deutschland ist er bis heute wie in Stein gemeißelt. Im Grundgesetz-Artikel 5 ist die Rundfunkfreiheit festgeschrieben, in 13 Rundfunkurteilen hat das Verfassungsgericht die Medienlandschaft mitgestaltet.

Der 12. Rundfunk-Staatsvertrag legte 2009 ARD und ZDF Fesseln an für ihre Netz-Aktivitäten an. "Nicht sendungsbezogene presseähnliche Angebote" sind seitdem unzulässig, eine öffentlich-rechtliche Internet-Presse darf es nicht geben. Doch was ist presseähnlich im Internet? Für Papier ist die Antwort klar: Höchstens eine Faksimile, das ein Printprodukt eins zu eins abbildet, "selbstständige Online- Angebote" seien dagegen Rundfunk, also auch die öffentlich- rechtlichen Angebote, solange sie "sendungsbezogen" sind.

Rundfunkargument als Rechtfertigung für mehr Gebührengelder?

Für den Medienanwalt und Internet-Rechtsexperten Thomas Stadler  ist der Streit eher akademisch. Wichtiger sei zu klären, ob ARD und ZDF auch im Netz eine sogenannte Grundversorgung sichern müssen. "Papiers Gutachten zielt auf die verfassungsrechtliche Frage ab, wie weit der Grundversorgungsauftrag mit Blick auf das Internet reicht."

Der Medienwissenschaftler Robin Meyer-Lucht  sieht in der Expertise einen Versuch der Sender, die Karte des Verfassungsrechts auszuspielen. "Im Kern geht es um die Frage, wie interventionistisch oder wie wettbewerbsorientiert die Medienordnung der Zukunft aussehen soll", sagt der Blogger. "Die Rundfunkanstalten streben auch im Internet nach höheren Nutzungsanteilen, um die Zustimmung zu den Gebühren und damit ihre zukünftigen Einnahmen zu maximieren."

Die Verleger drängen auf eine rechtliche Klärung, wo die Grenzen zwischen Presse und Rundfunk verlaufen sollen. Die Verbreitung etwa des Textportals tagesschau.de auf allen Kanälen, über Handy, mit Apps, bei Facebook oder Twitter habe nichts mehr mit Rundfunk zu tun, sagt Helmut Verdenhalven vom BDZV. Die Zeitungsverleger überlegen nun, ob sie die EU-Kommission einschalten sollen.

Von Esteban Engel, dpa