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Leistungsschutzrecht Verlage beschweren sich beim Kartellamt über Google

Erst klagten sie, jetzt geht es zum Bundeskartellamt: Zwölf Verlage haben sich über Google beschwert. Sie möchten Geld für ihre journalistischen Inhalte und meinen, dass der Konzern seine Vormachtstellung im Netz missbraucht.
Google-Logos auf dem Bildschirm: VG Media will den Druck erhöhen

Google-Logos auf dem Bildschirm: VG Media will den Druck erhöhen

Foto: Karl-Josef Hildenbrand/ dpa

Hannover/Berlin - Zwölf deutsche Verlage verlangen von Google Geld für die Online-Darstellung ihrer Inhalte - und erhöhen jetzt weiter den Druck auf den Internetkonzern. Zusammen mit der Verwertungsgesellschaft VG Media habe man Beschwerde beim Bundeskartellamt eingelegt, teilte die Madsack Mediengruppe am Dienstag in Hannover mit. Zu den Gesellschaftern der VG Media gehören neben Madsack ("Hannoversche Allgemeine", "Leipziger Volkszeitung") unter anderem der Axel Springer Verlag ("Bild", "Welt") und Burda ("Focus").

Nach Auffassung der Verlage missbraucht der Suchmaschinen-Riese seine Vormachtstellung im Internet, wo er bei der digitalen Suche in Deutschland auf über 90 Prozent Marktanteil kommt. Der Konzern habe die Verleger im vergangenen August aufgefordert, auf die Durchsetzung des Presseleistungsschutzrechts ganz zu verzichten.

Das Leistungsschutzrecht ermöglicht Verlagen, für die Veröffentlichung von Zeitungsartikeln im Web eine Lizenzgebühr zu erheben. Suchmaschinen dürfen jedoch "einzelne Wörter und kleinste Textausschnitte" lizenzfrei nutzen. Google lehnt es ab, für kleine Textausschnitte, sogenannte Snippets, zu bezahlen.

Aus diesem Grund hatte die VG Media kürzlich zivilrechtliche Schritte bei der Schiedsstelle für Urheberrechtsangelegenheiten beim Deutschen Patent- und Markenamt eingeleitet. Auf diesem Weg soll Google gezwungen werden, für Inhalte von Presseverlagen im Internet zu zahlen.

Provisorisches Einverständnis der Verlage

"Wir sind überzeugt, dass unsere Angebote mit dem Leistungsschutzrecht in Einklang stehen", erklärte Google in einer Reaktion auf den rechtlichen Schritt. "Jeder Verlag konnte schon immer selbst entscheiden, ob seine Inhalte über Google-Dienste angezeigt werden oder nicht." Die Medienunternehmen hatten sich nach Verabschiedung des Leistungsschutzrechts zunächst provisorisch damit einverstanden erklärt, ihre Inhalte entgeltlos zur Verfügung zu stellen.

Neben Springer, Burda und Madsack sind auch die Verlage Funke ("WAZ", "Hamburger Abendblatt"), M. DuMont Schauberg ("Kölner Stadtanzeiger", "Express") und Aschendorff ("Westfälische Nachrichten") an der VG Media beteiligt. Mit dabei sind außerdem der Münchener Zeitungs-Verlag ("Münchner Merkur"), die Presse-Druck und Verlags-GmbH ("Augsburger Allgemeine"), die Rheinisch-Bergische Verlagsgesellschaft ("Rheinische Post"), der sh:z Schleswig-Holsteinische Zeitungsverlag, der Evangelische Presseverband Norddeutschland und die ZGO Zeitungsgruppe Ostfriesland.

Mehrere Onlineportale beteiligen sich nicht an der Leistungsschutzrechts-Allianz. Dazu gehören SPIEGEL ONLINE, "Handelsblatt.com", "FAZ.net", Stern.de und "Sueddeutsche.de". Auch "Focus Online" und die deutsche Ausgabe der "Huffington Post" lassen sich derzeit nicht durch die VG Media vertreten.

juh/dpa
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