Bundesnetzagentur: Auch WLAN-Hotspots müssen künftig Überwachung ermöglichen

Derzeit haben Ermittlungsbehörden keinen Zugriff auf Daten, die über einen Hotspot übertragen werden. Die Bundesnetzagentur will, dass sich das ändert.

Artikel veröffentlicht am , /dpa
Netzwerksystem
Netzwerksystem (Bild: Alex Grimm/Bongarts/Getty Images)

Beim Abhören von Telefon- und Internetanschlüssen wird nach einem Bericht der Wirtschaftswoche eine bestehende Lücke geschlossen. Bis zum 31. März 2016 müssen in öffentlichen WLAN-Hotspots mit mehr als 10.000 Teilnehmern alle erforderlichen Überwachungstechniken eingebaut werden, wie das Magazin berichtet. Es beruft sich auf eine ihm vorliegende Anordnung der Bundesnetzagentur.

Bisher haben dem Bericht zufolge die Ermittlungsbehörden bei der Verfolgung von Straftätern keinen Zugriff auf Hotspot-Daten und können also nicht via WLAN geführte Telefonate abhören oder E-Mails mitlesen. Bei professionellen Hotspot-Betreibern wie der Deutschen Telekom und Vodafone stoße das Vorhaben auf Widerstand, schreibt das Magazin.

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jaykay2342 13. Apr 2015

Genau mein erster Gedanke. Viele Menschen wissen ja nicht mal dass sie eine MAC...

Dumpfbacke 12. Apr 2015

Wie ist es den mit Mobil und Telekommunikation? Da werden die letzten 3 oder 6 Monate...

tingelchen 12. Apr 2015

Womit wir dann einen weiteren Stein auf dem Weg zu öffentlichen WLANS hätten ^^ Erst die...

lala1 11. Apr 2015

Für mich zeigt sich dass es eher um Crowdcontrol anstatt Verbrecher fangen geht.



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