Kommissionsbericht: Merkel und Länderchefs unterstützen Kampf gegen Adblocker

Die juristischen Verfahren dauern Medien und Werbewirtschaft zu lange. Nun soll die Politik ein Verbot von Adblockern in die Wege leiten. Dabei gibt es Unterstützung von ganz oben.

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Kanzlerin Angela Merkel hat sich offenbar in den Streit um Adblocker eingeschaltet.
Kanzlerin Angela Merkel hat sich offenbar in den Streit um Adblocker eingeschaltet. (Bild: John MacDougall/AFP/Getty Images)

Medien und Werbewirtschaft setzen in ihrem Kampf gegen Adblocker auf die Unterstützung der Politik. In ihrem am Freitag vorgestellten Abschlussbericht befasst sich die Bund-Länder-Kommission zur Medienkonvergenz in einem eigenen Kapitel mit der Frage, wie sich Medien gegen den zunehmenden Einsatz von Werbeblockern schützen können. Demnach soll eine "zeitnahe Prüfung durch Bund und Länder klären, ob im Hinblick auf die wirtschaftlichen Auswirkungen und damit verbundenen medienpolitischen Risiken gegebenenfalls eine gesetzliche Flankierung geboten ist", heißt es in dem 39-seitigen Bericht. Offenbar haben sich Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder in die Debatte eingemischt.

Die Kommission hatte im vergangenen Dezember einen Zwischenbericht vorgelegt, in dem das Thema noch gar nicht enthalten war. Doch dann schaltete sich die Politik offenbar von ganz oben ein. "Ergänzend wurde die Kommission in der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder zum ersten Zwischenbericht der Bund-Länder-Kommission zur Medienkonvergenz am 3. Dezember 2015 darum gebeten, auch die Themen Mediaagenturen und Ad-Blocker zu behandeln", heißt es in dem Abschlussbericht. Am 8. März 2016 gab es demnach einen Workshop, in dem Medien und Werbewirtschaft ihre Klagen gegen Adblocker loswerden konnten. Adblocker-Anbieter wie die Kölner Eyeo GmbH waren nicht dabei.

Axel Springer verliert vor OLG Stuttgart

Die Medien argumentierten damit, dass durch die Adblocker ihr journalistisches Angebot "faktisch entbündelt" werde. Es bestehe ihrer Ansicht nach "kein Anspruch auf unentgeltliche Information, weshalb entweder für ein Medienprodukt gezahlt oder die Werbung geduldet werden müsse". Die Medien wiederholen damit eine Argumentation, mit der sie vor Gericht bislang regelmäßig gescheitert sind. Zuletzt am Donnerstag vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Stuttgart. Dort zogen die Anwälte des Axel-Springer-Verlages ihre Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Stuttgart dem OLG zufolge zurück, "nachdem der 2. Zivilsenat nach eingehender Erörterung der Sach- und Rechtslage mit den Parteien zu erkennen gegeben hatte, dass er das Urteil des Landgerichts für zutreffend erachte".

Bezahlangebote und Wettrüsten keine Alternative

Auf dem Workshop ließen die Medien aber nicht durchblicken, dass sie vor Gericht vermutlich kein Adblocker-Verbot erzwingen können, sondern sagten: "Das Abwarten höchstrichterlicher Rechtsprechung zu den insbesondere lauterkeitsrechtlichen Rechtsfragen, die von verschiedenen Gerichten bisher unterschiedlich beurteilt worden seien, wurde von ihnen als nicht zumutbar betrachtet." Zudem hielten sie die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH), die Werbeblocker im Fernsehen für zulässig ansehe, als nicht übertragbar. "Das Umstellen auf Bezahlangebote oder ein technisches Wettrüsten sei für sie ebenfalls keine tragfähige Alternative", heißt es weiter.

Dabei scheinen sich die als "Stakeholder" bezeichneten Interessenvertreter selbst zu widersprechen. Obwohl die Adblocker bereits jetzt als "rechtswidrig" angesehen werden, gibt es ihrer Meinung nach einen "rechts- und medienpolitischen Bedarf für ein gesetzliches Verbot von Ad-Blockern". Ihr Vorschlag: "Eine mögliche Regelungsoption könnte ein Integritätsschutz für journalistisch-redaktionelle digitale Produkte vergleichbar dem Gedanken des Signalschutzes im Rundfunkrecht sein." Dieser Signalschutz bedeutet, dass das Rundfunksignal auf dem Weg vom Sender zum Empfänger nicht von Dritten manipuliert werden darf.

Geoblocking für Adblocker?

Die entsprechende Arbeitsgruppe der Kommission schloss sich der Kritik offensichtlich an. Sie sieht das Geschäftsmodell von Adblockern "als rechtlich und mit Blick auf die Refinanzierung journalistisch-redaktioneller Angebote auch medienpolitisch als problematisch an". Die Arbeitsgruppe hält daher "die Prüfung gesetzlicher Regelungen für erforderlich".

Wie ein solches Verbot von Adblockern aussehen könnte, ist jedoch unklar. Schließlich dürfte es auch in Zukunft den Nutzern möglich sein, entsprechende Browser-Plugins zu installieren. Gibt es daher für deutsche Nutzer künftig ein Geoblocking für Browserdownloads oder Addons? Da die Klagen der Medien wie Axel Springer offenbar schon in der Regierungsspitze angekommen sind, ist das nicht ausgeschlossen. Gut möglich aber auch, dass die Prüfung keine Verbotsmöglichkeit für Adblocker ergibt. Eine weitere juristische Klarstellung erfolgt zumindest in der kommenden Woche. Dann verkündet das OLG Köln sein Urteil im Streit zwischen Springer und Eyeo.

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frank367 22. Jun 2016

VPN ist in Amerika schon recht groß. Ich denke, dass wird auch bald nach Deutschland...

frank367 22. Jun 2016

naja, aber auch das lässt sich ganz einfach umgehen, indem man seine IP über vpn ändert...

My1 21. Jun 2016

ja wahrscheinlich, deswegen bleibe ich bei blockern. solange da nicht umgedacht wird...

TC 21. Jun 2016

Das wäre doch mal was für einen Flashmob



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