Ideen, Thesen, Überlegungen: 

Ideen

  1. Die von der Allgemeinheit erbrachten Rundfunkbeiträge sollten auch für die Etablierung von überwachungsarmen unabhängigen Recherche-Infrastrukturen (ÜURI) eingesetzt werden. Diese ÜURI bietet den Akteuren der Zivilgesellschaft, bspw. den Teilnehmern des medien21.Netzwerks, eine Möglichkeit, sich in Eigenregie und unabhängig von etablierten Medien Informationen zeitsparend zu beschaffen und zu publizieren.
  2. Durch einen Vergleich von online zugänglichen Text-Passagen sollte geklärt werden, ob die Handlungsoptionen im Konvergenzgutachten [1.1] evtl. durch eine einfache "Copy &  Paste"-Methode aus den Texten der Lobby-Verbände übernommen sind.
  1. Das Konvergenzgutachten ist ein politisches Dokument durch und durch:
    1. zu einem, weil die Umsetzung von Handlungsoptionen des Gutachtens schwerwiegende Konsequenzen für die Entwicklung der Demokratie in Deutschland haben wird.
    2. zum anderen, weil die im Gutachten verwendete Sprache, ob gewollt oder ungewollt, immer wieder sehr brisante Sachverhalte mit harmlosen, nichtssagenden Worthülsen vernebelt und maskiert, wie dies in der Politik heutzutage wie selbstverständlich praktiziert wird, um heikle, unangenehme Wahrheiten zu kaschieren. Die Sachverhalte, die aus meiner Sicht gravierende Mängel darstellen oder besondere Aufmerksamkeit verdient haben, habe ich in meinem Konvergenzgutachten-Blog Datenschutz, Qualitätsjournalismus und Staatsferne als zentrale Ordnungselemente der neuen Medienordnung [4] mit rot hervorgehoben. Ein Beispiel für die Vernebelungssprache liefert bereits der Titel Konvergenz und regulatorische Folgen. So einen Titel kann man irgendeinem Gutachten aus der Chemie, Biologie, Klima- oder Tierforschung voreinstellen - und der Titel würde passen. Hier sind aber die Wissenschaftler damit beauftragt, ein Gutachten zu erstellen, das eine geeignete Grundlage darstellen könnte, um den "Erhalt von Vielfalt und kommunikativer Chancengleichheit in einer konvergierenden Marktsituation" [hamburg.de] [2] zu erzielen! Im Klartext geht es hier nicht mehr oder weniger als um den Erhalt von "Medien- und Kommunikationsfreiheit" - Gutachten „Konvergenz und regulatorische Folgen“, Seite 64. Die gesamtgesellschaftliche Relevanz des Gutachtens bzw. der Gesetzesvorhaben, die entsprechend den im Gutachten enthaltenen Handlungsoptionen ggf. eingeleitet werden, lässt sich im Gutachtentitel nicht erkennen.

Sachstand

Die Informationen der staatlichen Stellen werden über die Dienste bestimmter Intermediäre verbreitet. Beispiele: Facebook, Twitter, Google-Hangout.

Thesen: Sachstand

  • Die Beziehung zwischen den staatlichen Stellen und einem Intermediär ist ähnlich wie die Beziehung zwischen dem Programmanbieter (bspw. ARD, ZDF) und dem Kabelnetzbetreiber als Intermediär.

Die staatlichen Stellen fördern bestimmte Intermediäre, indem diese staatlichen Stellen:

  • die Dienste dieser Intermediäre verlinken und
  • mit dem Bürger über die Dienste bestimmter Intermediäre kommunizieren.
  • Somit ist das Gebot der Staatsferne in Bezug auf Intermediäre verletzt.
  • Außerdem tragen diese staatlichen Stellen dazu bei, dass die Bürger vermehrt die Dienste der von staatlichen Stellen verlinkten und somit der bevorzugten besser auffindbaren Intermediäre nutzen.
  • Der öffentlich-rechtliche Rundfunk gewährleistet die notwendige Grundversorgung entsprechend dem Grundversorgungsauftrag ohne Unterstützung seitens privater Anbieter.
    • Anderenfalls muss sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk den Vorwurf gefallen lassen, dass es den öffentlichen Grundversorgungsauftrag nicht erfüllt.

Details zur medien21-Initiative: Datenschutz als zentrales Ordnungselement der neuen Medienordnung für Deutschland und die EU

  • These: Datenschutz und Kommunikationssicherheit sind die Voraussetzung für eine funktionierende Presse- und Meinungsfreiheit. Dementsprechend müssen sich die Anbieter von journalistisch-redaktionellen Angeboten für ein entsprechendes Datenschutz-Siegel qualifizieren - entweder als Selbstverpflichtung oder im Rahmen einer Zertifizierung.
  • Ein Datenschutzsiegel für die Kennzeichnung von Datenschutzrichtlinien
    • des Intermediärs/Dienstleisters
    • des Dienstes
    • von Apps
    • u.a.
  • ... einführen und die Intermediäre im weitesten Sinne, die Betreiber von Websites, die Autoren von Apps, die auf bestimmte Intermediäre, Dienste, Apps usw. verweisen, gesetzlich dazu verpflichten, das Datenschutzsiegel neben dem Verweis gut sichtbar zu platzieren.
  • Von der Etablierung eines Datenschutzsiegels würde auch die Wirtschaft profitieren, denn dank diesem Siegel würde sich die Sensibilität der Mitarbeiter bei der Nutzung von Telemedien nicht nur im privaten, sondern im beruflichen Umfeld verbessern.

Handlungsoptionen im Interesse der Zivilgesellschaft

Die Folgen von Handlungsoptionen müssen im Idealfall netz-, plattform- und intermediärneutral sein.

  • Richtlinien für die Verlinkung der Intermediäre auf den Behörden-Websites erarbeiten, um die Chancengleichheit bei der Auffindbarkeit der Dienste zu gewährleisten.
  • Richtlinien für die Kennzeichnung mit dem Datenschutzsiegel der Intermediäre auf den Behörden-Websites erarbeiten, um die Besucher der Behörden-Websites über die Datenschutzrisiken beim Wechsel der Website zeitsparend und nachvollziehbar zu informieren. In der  aktuellen Situation, in der auf die Intermediäre mit zweifelhafter Reputation - sprich mit Datenschutzrichtlinien, die von der EU für mangelhaft erklärt wurden - verlinken, führt zu einem mehrfachen Schaden:
    • der Staat macht  dauerhaft und kostenlos Werbung für die mangelhafte Intermediäre-Lösungen
    • zweifelhafte Datenschutzpraxis wird stillschweigend quasi legitimiert in Augen der gemeinen AnwenderInnen - ein Intermediär, das vom Staat beworben wird, kann doch nicht schlecht sein!
    • heimische Anbieter von innovativen Lösungen geraten in's  Hintertreffen, ihnen zieht der Staat de-facto die Existenzgrundlage  weg!
  • Richtlinien für die Benutzung von Diensten bestimmter Intermediäre durch die staatlichen Stellen erarbeiten. Richtlinien, die dafür sorgen, dass das Gebot der Staatsferne in Bezug auf Intermediäre eingehalten wird.
  • Eine Förderung der alternativen Intermediäre mit dem Ziel, die Entstehung von Marktmonopolen zu verhindern und somit dem Vielfaltsgebot gerecht zu werden.
  • Für die Einhaltung des Gebots der Staatsferne sorgen. Entsprechend dem Gebot der Staatsferne in Bezug zu den Medien beschränken sich die staatlichen Stellen auf die Verbreitung von _amtlichen_ Informationen.
  • Die staatlichen Stellen halten sich die Verbreitung von Informationen mit einem journalistisch-redaktionellen Inhalt zurück.
  • So wird vermieden, dass die staatlichen Stellen - von kommunalen Verwaltungen bis zu Landes-, Bundes- und EU-Behörden in eine Wettbewerbsituation mit den konventionellen Medien (Presse, Fernsehen, Online-Medien, ...) geraten
  • Die staatlichen Stellen verbreiten die Informationen vorrangig unter Benutzung von Diensten der überwachungsarmen Intermediäre. Die überwachungsarmen Intermediäre bieten die optimale Bedingungen für einen störungsfreien Ablauf von öffentlichen Informations- und Meinungsbildungsprozessen, da bei der Kommunikation über die überwachungsarmen Intermediäre die Panoptismus-Effekte am geringsten sind.
  • Konventionelle Medien sorgen für eine journalistisch-redaktionelle Aufbereitung von amtlichen Informationen.

Überlegungen zum Datenschutzsiegel

Das Datenschutzsiegel müsste entsprechend einem einheitlichen (im Idealfall EU-weiten) Datenschutzkonzept erarbeitet werden. Die Datenschutzrichtlinien der Intermediäre, Dienstleister, der Dienste und Apps werden standardisiert. Die Anbieter müssen sich für eine der standardisierten Datenschutzrichtlinien entscheiden. Die verlinkende Website kann das Datenschutzsiegel bei der Verlinkung des Dienstes mitaufführen. Die staatlichen Stellen sind verpflichtet, das entsprechende Siegel bei der Verlinkung anzugeben.

Beispiel für die Platzierung des MDKS-Siegels

Intermediär Logo Datenschutz-Siegel
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Beispiel Voraussetzungen bzw. Berechtigungen des Intermediärs für ein MDKS-Siegel

Datenschutz-Siegel Datenschutz-Info
Icons mumble.svg Intermediär erfasst keine persönlichen Daten