"Die Ministerpräsidentin des Landes Rheinland-Pfalz, Malu Dreyer, der Ministerpräsident des Landes Sachsen, Stanislaw Tillich, und der Erste Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg, Olaf Scholz, haben heute in Potsdam stellvertretend für die Länder ein Gutachten zur konvergenten Medienordnung entgegengenommen.
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Der Gutachtenauftrag ist entstanden aus der Arbeit der AG Medienstaatsvertrag der Rundfunkkommission, in der die Länder die Konsequenzen des Medienwandels für die medienpolitischen Instrumente und ihre Schnittstellen zum Bundesrecht diskutieren. Die AG dient der Vorbereitung der Arbeit einer Bund-Länder-Kommission zu diesen Fragen, die auch im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD auf Bundesebene vereinbart wurde.
Ziel der Länder in diesem Prozess ist der Erhalt von Vielfalt und kommunikativer Chancengleichheit in einer konvergierenden Marktsituation sowie die Schaffung von Planungssicherheit für die in Deutschland ansässigen Medienunternehmen. Die Ländergemeinschaft wird daher in Auseinandersetzung mit dem Gutachten eine eigenständige gemeinsame Grundlage erarbeiten, um ab Anfang 2015 gut vorbereitet in eine Bund-Länder-Kommission für eine konvergente Medienordnung gehen zu können."
Soweit die amtlich verkündeten Ziele. Nach meiner Einschätzung bewirkt die Überführung von bestimmten Handlungsoptionen im o.g. Gutachten in die neue Medienordung eine Aushebelung des Bundesverfassungsgerichts-Urteils bezüglich der Vielfaltsicherung. Hinzu kommt, dass in die falsche Hände geraten eignet sich die mit der neuen Medienordung installierte behördlich bzw. über die Schlichtungsgremien regulierte und einer demokratischen Kontrolle entzogene Infrastruktur zur Überwachung UND Manipulation der öffentlichen Meinung.
Interessierte BürgerInnen haben mit dem "Konvergenz und regulatorische Folgen – Kurzüberblick" ( FragDenStaat.de-Anfrage "Bund-Länder-Kommission für eine konvergente Medienordnung" ) eine zeitsparende Möglichkeit, auf drei Seiten sich in die Materie zügig einzuarbeiten. Bei der tiefergreifenderen Lektüre des Konvergenzgutachtens kann die Sammlung von gebräuchlichsten Begriffen und Kontextinformationen zum Thema Medienordnung von A bis Z hilfreich sein.
Also was hat das mit mir als Mensch / Bürger zu tun, was hat das für Konsequenzen und/oder auch positive Auswirkungen für mein Leben?
Insoweit haben die im Konvergenz und regulatorische Folgen – Kurzüberblick in Teilen mit Prioritäten von "Hoch" bis "Sehr Hoch" eingestuften Lösungsoptionen für alle BürgerInnen die Konsequenz, dass die mit diesen Optionen eingeleiteten Maßnahmen die Tragweite und die Wucht haben, um die Meinungsbildungsprozesse erheblich und nachhaltig zu beeinflussen. Ob diese Beeinflussung positiv oder negativ die im Grundgesetz verankerten Presse- und Meinungsfreiheit beeinträchtigen wird bzw. beeinträchtigen kann, liegt im Auge des Betrachters und müsste m.E. _vor_ der Verabschiedung einer Medienordung im Rahmen einer breiten gesamtgesellschaftlichen Debatte geklärt werden.
Deutschland steuert auf eine hässliche und ungemütliche Zukunft zu, wenn in der neuen Medienordnung die Interessen der Zivilgesellschaft nicht berücksichtigt werden. Die Gutachter warnen, dass, wenn es um das Thema Meinungsvielfalt geht, "einmal eingetretene Fehlentwicklungen – wenn überhaupt - nur bedingt und nur unter erheblichen Schwierigkeiten rückgängig gemacht werden könnten" - Gutachten „Konvergenz und regulatorische Folgen“, Seite 54.
Wichtig ist m.E., dass in der Pressemitteilung der AG Medienstaatsvertrag [7] genanntes Ziel "Schaffung von Planungssicherheit für die in Deutschland ansässigen Medienunternehmen" im Kurzüberblick [1] nich mehr enthalten ist.