Ich spiele mal die Landeswahlleitung und interpretiere dieses Verbot
> § 28 Wahlhandlung
> [...]
> (4) In und an dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, ist jede
> Beeinflussung der Wahlberechtigten durch Wort, Ton, Schrift oder Bild verboten.
zitiert aus RECHTSGRUNDLAGEN Wahl zur Hamburgischen Bürgerschaft am 15. Februar 2015, Seite 24
adaptiert zu der heutigen Medienwirklichkeit. Die Partei XXZ, die sich das finanziell leisten kann, beauftragt entsprechende Werbeagentur, damit diese Werbeagentur:
Der Auftrag der Partei XXZ ist erfüllt, die NutzerIn wird richtig (Ironie) eingestimmt, justiert. Dies ist heute nach dem Stand der Technik alles möglich. Dass es sich für die Werbewirtschaft und Parteien lohnt und bezahlbar ist, liegt für mich auf der Hand. Und wenn man die Internet-Suche mit den Anfragen:
bemüht, dann sieht man, dass egal ob SPD oder CDU - die Parteien beschäftigen sich mit dem Thema sehr zielorientiert und praxisbezogen.
Also würde ich als faire Landeswahlleitung sicherheitshalber derartigen Medienspielchen einen Riegel vorschieben, in dem ich adaptiert zu der heutigen Medienwirklichkeit entscheide, dass die Ausstrahlung der Wahlwerbung am Wahltag nicht statthaft ist.
Werden sich die Medien-/Meinungsmachtkontrolle-spielchen am Wahltag einbürgern, dann schätze ich persönlich die Wahrscheinlichkeit hoch, dass die Etablierten Parteien in einer Unheiligen Allianz mit etablierten Medienkonzernen und den (pseudo)Wissenschaftlern die Meinungsmachtkontrolle an sich reißen - das Gemeinwohl hin oder her.