diese EMail habe ich am 17.06.2015 an den Bundestagsabgeordneten Johannes Singhammer verschickt
Sehr geehrter Herr Singhammer,
Sehr geehrter Herr Hackenschmied,
ich bedanke mich für die schnelle Antwort auf meine Anfrage auf abgeordnetenwatch.de [1]. Sie schreiben:
> Auf der anderen Seite erhalte ich tagtäglich von vielen Bürgern E-Mails mit Hinweisen auf mir unbekannte Webseiten mit manchmal wichtigen Hinweisen. Diese E-Mails nicht zur Kenntnis zu nehmen ist keine Lösung.
Ich habe im nachhinein festgestellt, dass in dieser meiner Aussage [1]:
> Eine Binsenweisheit für die sicherheitsbewusste Internetnutzer ist, dass man keine Links auf unbekannte Webseiten anklickt.
zutreffender der Terminus "vertrauenswürdige Webseiten" ist. Was im jeweiligen Kontext eine "vertrauenswürdige Webseite" ist, ist vom EMail-Empfänger immer einzeln zu bewerten. Im Interview [2] schildert Herr Singhammer zutreffend, dass es durchaus Möglichkeiten gibt, vertrauenswürdige von nicht vertrauenswürdigen E-Mails zu unterscheiden: "Ich freue mich immer, wenn ich von der Bundeskanzlerin eine E-Mail bekomme, und glaube, an der Art und Weise der Wortwahl und der Zuleitung zu erkennen, ist sie ernst gemeint oder nicht."
Links auf Webseiten in nicht vertrauenswürdigen E-Mails sind auch nicht vertrauenswürdig und dürfen dementsprechend nicht angeklickt werden. Desweiteren schreiben Sie:
> Ich gehe davon aus, dass dies auch nach geltendem Recht strafbar ist.
Die Tatsache, dass das Ausspähen von Daten strafbar ist, hilft nicht, wenn der Schaden infolge der Ausspähung eingetreten und sich ggf. herausstellt, dass der Cyberangreifer entweder nicht zu ermitteln oder ein ausländischer Geheimdienst ist, der für die deutschen Strafverfolgungsbehörden nicht greifbar ist. Die Bundeskanzlerin hat in der Vergangenheit das Internet zutreffend als "Neuland" bezeichnet. Dieses Neuland bietet uns allen, auch den Nutzern des Bundestagsnetzwerks zahlreiche Möglichkeiten, unsere Kommunikation effizienter zu gestalten. Die Erkundung, Bewirtschaftung des "Neulandes" ist auch mit erheblichen Risiken verbunden. Ich nehme an, dass vor der Nutzung des Bundestagsnetzwerks alle Nutzer entsprechende Datenschutzerklärung unterschieben haben. Und aus meiner Sicht handeln die Nutzer des Bundestagsnetzwerks fahrlässig und machen sich u.U. strafbar, wenn sie vertrauliche Daten dem Neuland Internet anvertrauen ohne sich ausreichend mit den Wirkungsprozessen im Internet auseinanderzusetzen.
mit freundlichen Grüßen
Gustav Wall
[1] Anfrage auf abgeordnetenwatch.de, 15.06.2015 - http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-778-78486--f437244.html#q437244
[2] Bundestagsvizepräsident nimmt Verwaltung in Schutz, 15.06.2015 - http://www.deutschlandfunk.de/cyber-angriff-auf-bundestag-bundestagsvizepraesident-nimmt.694.de.html?dram:article_id=322619
[3] Nach Cyberangriff: Bundestag sperrt Zehntausende Websites für Abgeordnete, 26.06.2015 - http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/bundestag-sperrt-zehntausende-websites-fuer-abgeordnete-a-1040790.html